Aktuelle Urteile zu Nahrungsergänzungsmitteln

Aktuelle Urteile zu Nahrungsergänzungen – Immer wieder gut für Überraschungen
(vom 22. Dezember 2022)

Vom Arzneimittelgesetz (AMG), über Health-Claims-Verordnung (HCCO), Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) und Novel-Food-Verordnung bis zur Preisangabenverordnung (PAngV) – wer Nahrungsergänzungsmitteln vermarktet, sieht sich einer kaum überschaubaren Flut an Regelungen gegenüber.

Was erlaubt ist und was nicht, verraten uns nicht nur die Gesetze, sondern auch die Rechtsprechung, die die Gesetze gewissermaßen zum Leben erweckt und immer wieder für Überraschungen gut ist. Hier den Überblick zu behalten ist gar nicht so einfach. In Puncto Lebensmitteln dürfte es wohl zu nichts mehr Prozesse geben als zu gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen. Und aus jedem Urteil kann man lernen …

Um hier up-to-date zu bleiben, haben sich zwei unserer Mitarbeiterinnen kürzlich in einem Seminar über aktuelle Urteile informiert. Für beide eine spannende, z.T. aber auch ernüchternde Fortbildung. „Die Bestimmungen werden meist sehr eng ausgelegt. Hinzu kommen z.T. widersprüchliche Urteile unterschiedlicher Instanzen. Das stellt Texter und Designer vor enorme Herausforderungen.“

Tatsächlich geht es bei weitem nicht nur um einzelne Aussagen. Entscheidend ist der Gesamteindruck – der gesamte Text in Kombination mit Design. Da können Kleinigkeiten entscheiden. „Ein und dieselbe Aussage kann in einem Kontext o.k. sein, in einem anderen unzulässig“, so unsere Texterin. „Trotzdem ist es unglaublich spannend die bestehenden Freiräume auszuloten und im Interesse unserer Kunden zu nutzen.“