Wenn Fotos von Nahrungsergänzungen in die Abmahnfalle führen

Eigentlich hast du alles richtig gemacht:
Alles, was du über dein Nahrungsergänzungsmittel sagst, ist bestens durch Health Claims gedeckt und vom Rechtsanwalt abgesegnet. Deine Marketing-Abteilung hat eine ansprechende Print-Anzeige gestaltet, die dir manche Bestellung eingebracht hat – aber leider auch eine Abmahnung. Was ist passiert

Nehmen wir einmal an, es geht um dein Produkt „Immunpulver C“. Durch ein Sternchen beim Produktnamen weist du auf der Verpackung pflichtbewusst auf den Immun-Claim „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ hin. Gut lesbar, in räumlichem Zusammenhang zum Produktnamen. In der Print-Anzeige bildest du dein Produkt ab, was auch sonst?! – vor einer Winterlandschaft, mit ein paar harmlosen Zeilen.

Hier liegt die Tücke – im wahrsten Sinne des Wortes – im Detail. Denn der Sternchentext muss nicht nur sichtbar, sondern vor allem lesbar sein. Und das ist auf deinem Anzeigenbild leider nicht der Fall. Vielleicht ist er zu klein, zu unscharf, durch einen Angebotshinweis verdeckt … Zurück bleibt der aussagekräftige Produktname, der auf eine Wirkung aufs Immunsystem hinweist, ohne diese mit der spezifischen, zugelassenen Aussage aufzulösen. Und das ist leider nicht zulässig!

Entsprechend wichtig ist ein Team, in dem alle von der Texterin bis zum Designer ein solides Basiswissen zum Thema Health Claims haben.