Schon beim Verkauf von Gummibärchen oder Socken darfst du nicht das Blaue vom Himmel versprechen. Weitaus komplizierter wird es, wenn du Gesundheitsprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel anbietest.
Nur weil es stapelweise Studien zum gesundheitlichen Nutzen deiner Substanz – sagen wir mal dem entzündungshemmenden Curcumin oder dem Antioxidans OPC (Oligomere Proanthocyanidine) – gibt, heißt das noch lange nicht, dass du dein entsprechendes Nahrungsergänzungsmittel auch damit bewerben darfst. Was genau unter welchen Bedingungen erlaubt ist und was nicht, regelt die Health-Claim-Verordnung. Und Die sieht nun mal vor, dass nur offiziell geprüfte und abgesegnete Aussagen zulässig sind – die sog. Health Claims. Hier sieht es bei Curcumin und OPC leider mager aus.
Ganz anders dagegen Vitamin C oder Zink, die sich gleich über eine ganze Reihe von Claims freuen dürfen und daher gern in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Doch auch hier solltest du dich tunlichst an die Grenzen der Claims halten. Wenn Vitamin C dazu beiträgt, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen, heißt das noch lange nicht, dass du schreiben darfst, dass es vor den möglichen Folgen von oxidativem Stress wie schnellere Hautalterung oder gar Krebs schützt. Und nur weil Vitamin C das Immunsystem unterstützt, heißt das keinesfalls, dass es das Immunsystem stärkt oder die Abwehr fördert.
Bei allem was nach draußen geht – von der Anzeige bis zum Social-Media-Post – ist also von allen Beteiligten rechtliches Know-how und jede Menge Fingerspitzengefühl gefragt.