Webfonts richtig nutzen

Der richtige Umgang mit Webfonts

Gerade sind wir dabei einige ältere Kundenwebseiten mit einem neuen TYPO3 Update beziehungsweise einem WordPress Update zu versehen.

Da kommt bei dem einen oder anderen die Frage auf, was machen mit dem eingebauten Webfont? Wo kommt der überhaupt her und ist er DSGVO-konform eingebaut?

Deshalb an alle Webseitenbetreiber hier noch mal die Facts:

  1. Systemschrift nutzen – kein Problem, keine weitere Aktion erforderlich
  2. Google Webfonts einbauen – ja, ist erlaubt und kostenlos nutzbar, ABER der Webseitenbesucher muss darauf im Cookie Consent Tool hingewiesen werden. Er darf die Nutzung des Fonts ablehnen und bekommt dann die Standardschrift angezeigt.
  3. 3. Adobe Fonts nutzen – ist für Web-Publishing ebenfalls erlaubt. Sie können aus den Adobe Fonts direkt per mitgeliefertem Code ins Webprojekt geladen werden. Auch hier ist es wichtig, sich eine Einwilligung für das Laden des Fonts von einer externen Webseite vom Nutzer zu holen.

Ganz schön kompliziert, was alles zu beachten ist?

Fonts sind nur eine kleine Baustelle. Nutzt du Google Maps, Newsletter-Einwilligungen, Formulare, Chattools oder Analysetools auf deiner Webseite? Oder hast du einen Shop mit Warenkorbdaten? Dann solltest du oder dein Shop Programmierer die DSGVO genau kennen. Bei Fragen kannst du dich gerne bei mir melden.