NEM Texte und Abmahnung

Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln – Darf ich denn gar nichts mehr sagen?

Hast du auch manchmal das Gefühl, dass du zu deinen Nahrungsergänzungsmittel nichts mehr sagen darfst, ohne gleich in die Abmahnfalle zu tappen? Das geht vielen Anbietern so. Die gute Nachricht: Du kannst eine ganze Menge sagen, solange du dabei die Spielregeln einhältst. Was erlaubt ist und was nicht, regeln Health-Claim-Verordnung, Heilmittelwerbegesetz, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb usw.

Zugegeben: Das Thema ist komplex. Umso wichtiger ist, dass deine Marketing-Abteilung oder -Agentur weiß, was sie tut. Hier ein paar Beispiele: Mein „Supertoll-Produkt“ stärkt das Immunsystem. Damit tappst du gleich doppelt in die Health-Claim-Falle:

  1. Beziehen sich die Health-Claims immer auf einen Nährstoff und nicht auf ein Produkt.
  2. Geht Immunsystem „stärken“ klar über den Claim „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.“ hinaus. Nie wieder eine Erkältung dank „Supertoll“. Das wäre ein unzulässiges Versprechen und einen passenden Health Claim dazu wirst du auch vergeblich suchen. Das in meinem Produkt „Power“ enthaltene Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei. – Könnte etwas spannender klingen, aber du hast verstanden, wo die Grenzen sind.