Fallstrick Novel Food
Du hast in Asien oder Südamerika ein superspannendes traditionelles Gewürz, Kraut oder ähnliches entdeckt, mit dem du den europäischen Markt erobern möchtest? Wunderbar – solange du die Novel-Food-Verordnung im Blick hast.
Im Wesentlichen geht es dabei um die Frage, ob ein Lebensmittel bereits vor dem 15.5.1997 in nennenswertem Umfang bei uns verzehrt wurde. Ist das nachweislich der Fall, kannst du entspannt durchstarten. Eine gute Orientierung bei der Einschätzung bietet der (nicht verbindliche) ‚Novel-Food-Katalog‘, in dem als Novel Food eingestufte Lebensmittel oder Zutaten aufgeführt werden.
Wie ein Urteil zu einem Gingkoblätter-Extrakt zeigt, kommt es jedoch keineswegs nur darauf an, dass die entsprechenden Pflanzenbestandteile schon vor dem Stichtag bei uns verbreitet waren. Entscheidend ist auch die Verarbeitung.
Wer also auf moderne statt auf vor 1997 übliche traditionelle Verfahren setzt, kann damit unversehens in die Novel-Food-Falle tappen.