Es kommt drauf an…

„Es kommt drauf an …“ – können Rechtsanwälte keine klare Antwort geben?

Eine kurze Anfrage bei deinem Rechtsanwalt; eigentlich brauchst du nur ein klares Ja oder Nein. Aber von deinem Anwalt kommt eine ellenlange Antwort und – eine der liebsten Antworten von Rechtsanwälten – ein „Es kommt drauf an“.

Wer sich die Rechtsprechung zu Nahrungsergänzungsmitteln näher anschaut, kann solche, für den juristischen Laien oft eher verwirrenden statt befriedigenden, Antworten besser nachvollziehen: Oft sind es Details, die einem Urteil eine andere Richtung geben.
Immer wieder gibt es selbst für Juristen überraschende und mitunter sogar widersprüchliche Urteile. Beispiele hierfür sind Urteile zur Verwendung von Melatonin in Nahrungsergänzungen und die Auslobung „zu jedem Antibiotikum“ bei Nahrungsergänzungsmitteln mit Bakterienkulturen.

Die gute Nachricht: Trotz aller Unwägbarkeiten, gibt es durchaus Möglichkeiten, wie du deine Produkte gekonnt in Szene setzen kannst, ohne gleich in die Fänge von Abmahnvereinen zu geraten. Man muss nur wissen wie …!