
Jetzt wissen wir: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das am 28. Juni in Kraft tritt, betrifft viele Unternehmen.
Aber was heißt das konkret?
Welche Anforderungen muss eine Website oder ein Online-Shop erfüllen, um als barrierefrei zu gelten?
Die Antwort geben die sogenannten WCAG-Kriterien – die internationalen Richtlinien für digitale Barrierefreiheit. Sie gliedern sich in vier zentrale Bereiche:
🔹 Wahrnehmbarkeit
🔹 Bedienbarkeit
🔹 Verständlichkeit
🔹 Robustheit
Mit Beispielen wird schnell klar, was dahintersteckt:
👉 Wahrnehmbarkeit: Inhalte sollten nicht nur visuell, sondern auch akustisch zugänglich sein – z. B. über Screenreader. Wichtige Voraussetzung: ausreichende Kontraste, und ein gut leserliches Schriftbild, damit auch ältere Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen sich zurechtfinden.
👉 Bedienbarkeit: Eine Website muss vollständig per Tastatur navigierbar sein – nicht nur mit der Maus. Das unterstützt Menschen mit motorischen Einschränkungen ebenso wie alle, die auf alternative Eingabemethoden angewiesen sind – sei es aus gesundheitlichen oder technischen Gründen.
👉 Verständlichkeit: Gerade im HealthCare-Bereich ein zentrales Thema. Wer komplexe Inhalte einfach erklärt – mit kurzen Sätzen, klarer Struktur, verständlichen Begriffen und guter Lesbarkeit – sorgt dafür, dass mehr Menschen teilhaben können.
👉 Robustheit: Assistenztools können kurzfristig helfen, machen die Seite aber grundsätzlich träger und sind daher oft nur ein Kompromiss. Dauerhaft sinnvoller ist ein barrierefreies System mit klaren Strukturen und guter technischer Performance von Beginn an.
💡 Das klingt nach viel Aufwand?
Ja – aber er ist notwendig. Und er bringt echten Mehrwert: 20–30 % der Nutzer:innen könnten sonst abspringen, weil sie Inhalte nicht verstehen, sich nicht zurechtfinden oder Funktionen nicht nutzen können.
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