Am 28.Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen die in § 1 Absatz 2 und 3 BFSG aufgeführten Produkte und Dienstleistungen und damit die meisten B2C-Websites barrierefrei sein.*
Was bedeutet das für deine Webseite? Und welche Barrieren gibt es unter anderem zu berücksichtigen?
- Eine sehr verbreitete Barriere ist ein fehlender Farbkontrast zwischen Text und dessen Hintergrund, so das sehbeeinträchtigte Personen diesen nicht ohne Schwierigkeiten lesen können.
- Blinde Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen benutzen häufig die Tab-Taste um sich durch eine Webseite zu navigieren. Eine barrierefreie Webseite muss dies berücksichtigen und entsprechend programmiert sein.
- Lerneingeschränkte Menschen tun sich schwer mit kompliziert formulierten Texten und Fachbegriffen. Für Sie ist eine einfache Sprache notwendig, um die Inhalte besser verstehen zu können und die wichtigsten Informationen für sich zu finden.
- Der Screenreader hilft seheingeschränkten Menschen, sich Text vorlesen lassen zu können. Je klarer strukturiert eine Webseite ist, umso bessere Ergebnisse werden durch den Screenreader erzielt.
Welche technischen Lösungen müssen nach BFSG implementiert werden?
- Konkret müssen technische Lösungen implementiert werden, die visuelle, auditive und motorische Einschränkungen berücksichtigen.
- Dazu gehören unter anderem
- ausreichende Farbkontraste
- alternative Texte für multimediale Inhalte
- Untertitel für Bilder und Grafiken
- Transkriptionen für Audiodateien und Videos
- die Gewährleistung der vollständigen Tastaturnavigation.