Barrierefreie Webseite – der 28.6.2025 rückt näher
Soll meine Webseite barrierefrei zugänglich sein? Gerade im naturheilkundlichen Sektor ist die Antwort mit Sicherheit ein klares „JA“.
Aber was heißt eigentlich barrierefrei? Wer definiert das? Und wen betrifft das eigentlich in vollem Umfang?
Eigentlich betrifft das neue Barrierefreiheitsgesetz alle, die mit Endkunden zu tun haben und nicht Kleinunternehmer sind. Und wir haben ein Datum: 28.6.2025. Das Datum rückt näher. Also wirklich höchste Zeit, sich an die Umsetzung zu machen.
Es gibt 3 Basis-Pflichten in Bezug auf die Barrierefreiheit:
👉 Die Website / der Onlineshop muss den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen.
👉 Auf der Webseite muss es eine barrierefrei zugängliche „Erklärung zur Barrierefreiheit“ geben. Darin steht, wie die Barrierefreiheit sichergestellt wird, und sagt, welche Teile (noch) nicht barrierefrei sind.
👉 Außerdem braucht die Webseite eine Kontaktmöglichkeit, mit der Nutzer*innen Barrieren melden können.
Was sind denn Punkte, die für Barrierefreiheit eine Rolle spielen, und die einem vielleicht nicht sofort in den Kopf schießen? Beispiele hierfür sind:
👉 Ausreichender Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe
👉 Links und Schaltflächen sollten nicht nur per Klick, sondern auch über die Tastatur bedienbar sein
👉 Die Webseite sollte Screenreader-kompatibel sein
👉 Formular, z.B. Kontaktformulare, sollten barrierefrei ausfüllbar sein
28.6.2025 – gerade mal 6 Monate Zeit, sich nicht nur damit auseinanderzusetzen, sondern bestenfalls zumindest einen Plan zu haben und den hoffentlich pünktlich umgesetzt.