Abmahnfalle Grafik

Abmahnfalle Grafik – Wenn sein Bild mehr als zulässige Worte sagt…

Was Vielen nicht bewusst ist: Auch Grafiken können zu kostspieligen Abmahnungen führen.

Hier ein Beispiel:
Sicher kennt ihr Grafiken wie diese hier, bei denen eine erhobene Hand in Abwehrhaltung gegen stilisierte Keime gerichtet ist. Vergleichbare Bilder finden sich in allem möglichen Varianten in Bilddatenbanken und Werbung. Die Botschaft scheint klar: Es geht ums Immunsystem und die Abwehr von Krankheitserregern.

In einem konkret vor Gericht entschiedenen Fall kamen erschwerend der Slogan „Volle Power für Ihr Immunsystem“ und eine gewisse Ähnlichkeit der dargestellten Keime mit dem Corona-Virus hinzu. Das war dann endgültig zu viel!
Wer ein Lebensmittel – und damit auch ein Nahrungsergänzungsmittel – bewirbt, darf nicht den Eindruck erwecken, dass dieses zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit geeignet ist. Der suggerierte Schutz vor Viren und anderen Krankheitserregern geht eindeutig zu weit. Da retten auch kein Vitamin C und D, die „zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen“. Werbung mit Krankheitsbezug ist für Nahrungsergänzungen tabu! Schluss, Punkt, Aus. Ob die Aussage durch Text und/oder Bild transportiert wird, ist zweitranging.

Es lohnt sich für sich also, nicht nur den Text, sondern auch deine Grafiken im Blick zu haben und Werbe- und Infomaterial immer in der Gesamtheit zu bewerten. Entsprechend wichtig ist es, dass nicht nur dein Texter, sondern auch dein Grafiker ein gewisses Grundverständnis und eine sensible Ader für Health-Claims und andere rechtliche Tücken mitbringen.