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Ein Therapeut darf nach Heilmittel-Werbe-Gesetz nicht damit werben, dass er Krebs behandelt oder gar heilt.
Welche Möglichkeiten gibt es unter diesen Rahmenbedingungen, die Patienten auf sich aufmerksam zu machen, was muss ich dabei juristisch beachten?
Die Marketingexpertin Dr. Anke Schmietainski und die Rechtsanwältin Dr. Anette Oberhauser stellen gangbare Möglichkeiten vor und zeigen auf, was Sie besser nicht versuchen sollten.
Der Vortrag fand statt im Rahmen des ZAEN-Kongresses am 30.09.10.