PRÄAMBEL

Gutes Marketing ist organisches Marketing.

Bevor Ihr Produkt oder Ihre Dienstleitung echte Form annimmt, durchläuft sie bei uns einen Transformationsprozess, ganz ähnlich wie ein Schmetterling. Erst wenn alle Rahmenbedingungen und Ihre Absicht klar benannt sind, geht es an Konzeption & Strategie. Charakteristisch für die Gesundheits- und Medizinkommunikation sind Herausforderungen wie: komplexe Therapien, die möglichst leicht verständlich dargestellt werden sollen. Oft sind Health Claims zu beachten. Mit dem richtigen Mix aus Online-Marketing, Social Media, Ads, Print, Dialogmarketing oder Presse, bekommt Ihre Idee starke Flügel, um nachhaltig in der richtigen Zielgruppe sichtbar zu sein.

Dies erfordert Regelungen, die nachfolgend das Rechtsverhältnis zwischen der altamedinet GmbH und dem jeweiligen Kunden soweit und so gut wie möglich, vor allem verständlich regeln soll.

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden bezeichnet als AGB) sind Bestandteil der zwischen der altamedinet GmbH (im Folgenden bezeichnet als altamedinet bzw. die Agentur) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge nebst Folgeaufträgen gleicher Art, die im Rahmen einer andauernden und beabsichtigten Geschäftsbeziehung erbracht werden, selbst wenn die AGB im Hinblick auf eine konkrete Leistung nicht ausdrücklich vereinbart werden.

Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstleistungsverträge der altamedinet GmbH, die diese mit ihren Kunden schließt (Projekt).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Aufträge vorbehaltslos ausführt. Auch dann werden die allgemeinen Bedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil.

Der Vertragsabschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.

Die AGB der Agentur gelten für alle Bestellungen, egal ob im elektronischen Geschäftsverkehr, schriftlich, per Telefon oder auf sonstige Weise. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

Ergänzend, sofern diese AGB nichts Abweichendes regeln, gelten darüber hinaus die Bestimmungen des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils zum Liefer- oder Leistungszeitpunkt aktuellen Fassung.

§ 2 Abschluss eines Vertrages

Sämtliche Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Grundlage für den Vertragsabschluss bildet das jeweilige Angebot der Agentur, in dem neben dem Preis der Umfang des Auftrags in einer detaillierten Leistungsbeschreibung definiert wird.

Der Vertragsschluss erfolgt durch die schriftliche Annahmeerklärung des von altamedinet detailliert unterbreiteten Angebots durch den Kunden. Die Auftragserteilung durch den Kunden kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist altamedinet nicht mehr an das Angebot gebunden.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang eines jeweiligen Projekts richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag wie in § 2 vereinbart. Wenn nicht anders vereinbart, ist Gegenstand des Vertrages das Erbringen der vereinbarten Leistung durch die Agentur, nicht hingegen ein bestimmter, durch den Kunden erhoffter Erfolg.

Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, Aufträge des Kunden konkludent und/oder mündlich anzunehmen. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Leistung bedürfen ebenso der Schriftform und werden ggf. als Mehraufwand berechnet.

Die Agentur ist berechtigt, zur Durchführung des Vertrages Dritte (insbesondere Subunternehmer und/oder freie Mitarbeiter) hinzuzuziehen.
Erfordert es die Leistung der Agentur, ist die Agentur berechtigt und durch den Kunden angewiesen, im Namen des Kunden mit den Anbietern von Drittanbietern (z.B. Druckereien, Hosting-Anbietern) notwendige Auftragsverarbeitungsverträge abzuschließen. Diese kommen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Drittkomponenten zu Stande.

§ 4 Fristen und Termine

Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn die Agentur eine Frist oder einen Termin ausdrücklich zusagt.

Tritt aufgrund höherer Gewalt oder jedweder nicht vorhersehbarer Ereignisse, eine Verzögerung ein, die die altamedinet GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere, wenn diese die Erbringung der Leistung unmöglich machen oder erschweren, so ist altamedinet berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Leistung und die Beseitigung des Hinderungsgrundes in einer unter den Umständen angemessener Zeitspanne auszuführen. Die Laufzeit des Vertrages wird um diesen Zeitraum verlängert. Dauert die Verzögerung länger als 2 Monate an, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Dies gilt ausdrücklich nicht, wenn die Verzögerung vom Kunden selbst herbeigeführt wurde, sei es durch Verweigerung oder Behinderung seiner Mitwirkungspflichten, Zurückbehaltung von Unterlagen, Rückstände von Zahlungen auf bereits erbrachte Leistungen oder auf eine andere Weise.

Der Anspruch auf Schadenersatzforderungen wegen Nichteinhaltung von Terminen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 5 Leistungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden

Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Sie verständigen sich in regelmäßigen Abständen, die gemeinsam festgelegt werden, über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur bei Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit der Auftrag dies erfordert.

Der Kunde teilt altamedinet innerhalb einer angemessenen Zeit mit – wenn nicht anders abgesprochen innerhalb von fünf Werktagen – ob er einen ihm von der Agentur unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung der Maßnahme mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt.

Kann die Agentur die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen des Auftraggebers nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist die Agentur berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Ruht die Arbeit wegen fehlender Mitwirkung des Kunden mehr als 3 Monate, kann die Agentur eine Wiederaufnahmegebühr in Höhe von 10% der Leistungssumme pro Unterbrechung berechnen (Ausschlaggebend ist das Datum des letzten bilateralen Kontakts oder der letzten Zuarbeit durch den Kunden). Dies gilt auch, wenn der Projektstart verzögert erfolgt.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstoßen. Zu den gestellten Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Auftraggeber der Agentur im Hinblick auf dessen Aufgabenwahrnehmung empfiehlt oder vorschlägt.

§ 6 Ausschluss rechtlicher Prüfung und Beratung

Die Leistungen der Agentur beinhalten naturgemäß keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (zum Beispiel markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art, bezüglich der Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes oder der Korrektheit von Health Claims) sowie der Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Auftraggebers (z.B. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Verbraucherunterrichtung bei Fernabsatzverträgen, Prüfungspflichten bei Linksetzung, Prüfungspflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen, Pflichten zu Beachtung medienrechtlicher Vorschriften, insbesondere Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, etc.). altamedinet weist jedoch auf rechtliche Risiken hin, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.

Die Agentur darf vom Auftraggeber bei berechtigten Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme, deren Freigabe verlangen und die Durchführung der Maßnahme so lange zurückstellen.

Sofern die Agentur dem Auftraggeber rechtliche Unterlagen (z.B. Ergänzungen der Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellt, handelt es sich hierbei um rechtliche Muster ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, die von dem Auftraggeber individuell zu überprüfen sind.

Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen und Schäden frei, die die Agentur durch Rechtsverstöße erleidet, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind.

§ 7 Abnahmen

Wenn und so weit im Auftrag Abnahmen vereinbart sind, gelten hierfür die nachfolgenden Regelungen: Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung wie sie im Auftrag und/oder sonstigen Leistungsbeschreibungen konkret beschrieben ist. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass altamedinet dem Kunden alle Arbeitsergebnisse vollständig zur Verfügung stellt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt.

Der Kunde hat unverzüglich mit der Prüfung des Werkes zu beginnen. Stellt der Kunde Mängel fest, übergibt er altamedinet eine Auflistung und Beschreibung aller die Abnahme hindernden Mängel. altamedinet beseitigt die aufgezeigten Mängel und stellt binnen angemessener Frist eine mangelfreie und abnahmefähige Leistung bereit. Der Kunde prüft sodann nur die protokollierten Mängel, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können. Der Kunde darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. In diesem Fall steht die Abnahme jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Behebung dieser Mängel durch die Agentur. Die unwesentlichen Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.

Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Abnahme nach Aufforderung durch die Agentur binnen 14 Werktagen nicht nach, so gilt die Abnahme ebenfalls als erfolgt.

§ 8 Beanstandungen und Gewährleistung

Für Mängel der gelieferten Leistungen und Werke haftet altamedinet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ist das Geschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft, so gilt die kaufmännische Rügepflicht des § 377 HGB.

Im Rahmen jedes Auftrags besteht eine künstlerische Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet altamedinet und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde von altamedinet vertrauen darf.

Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden, sofern sie innerhalb der nach dem Stand der Technik üblichen Toleranzen liegen.

Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet altamedinet nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. In einem solchen Fall ist altamedinet von ihrer Haftung freigestellt, wenn altamedinet ihre Ansprüche gegen den Zulieferer an den Auftraggeber abtritt.

In keinem Fall haftet altamedinet wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. altamedinet haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

Verlangt der Kunde Adminrechte mit Zugang zum Quellcode von Webseiten, Shops oder anderen Softwaremodulen, wird mit der Herausgabe der Zugänge die Gewährleistung durch die altamedinet GmbH eingeschränkt.
Die altamedinet haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an den von der altamedinet erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren. Bei Veränderung des Quellcodes durch den Kunden oder einen von diesem beauftragten Dritten bestehen Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der Leistung der altamedinet nur, wenn der Kunde nachweist, dass die Veränderung des Quellcodes keinen Einfluss auf den zu beurteilenden Mangel hat.
Das Urheberrecht bleibt davon unberührt.

§ 9 Urheber und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen

altamedinet trägt das Urheberrecht für alle Inhalte, Software, Quellcodes und Systeme, die altamedinet erstellt hat, seien sie grafisch oder Programmcode, bzw. Teile von Programmcode und alle anderen zu schützenden Arbeiten. Urheberrechte für vom Kunden gelieferte Inhalte (z.B. Texte, Fotos) sind davon nicht berührt.

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars die nicht übertragbaren Nutzungsrechte zur nicht exklusiven, territorial, inhaltlich sowie zeitlich unbeschränkten Nutzung.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der im Rahmen der Vertragserfüllung angefallenen Rohdaten wie z.B. Vorlagen, Skizzen, offenen Dateien, Quellcodes etc. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, wird dies gesondert vereinbart und mit einem zusätzlichen Nutzungshonorar i.H.v. 75% der betroffenen Agenturleistungen vergütet. Zur Aufbewahrung ist die Agentur nicht verpflichtet.

altamedinet behält das Recht, generische Komponenten (z.B. die Programmierung von Modulen) in anderen Projekten weiter zu verwenden.

Wenn durch die Agentur Leistungen Dritter zur Erfüllung des Auftrages des Kunden hinzugekauft werden, so werden die Rechte dieser Drittanbieter nach Möglichkeit nach Wunsch des Kunden für den gewünschten Nutzungsumfang erworben.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für den Rechtsbestand der erworbenen Rechte und tritt nach Aufforderung durch den Kunden sämtliche gegebenenfalls bestehenden Rechte an den Kunden ab. Für sämtliche Ansprüche dieser Dritten stellt der Kunde die Agentur frei. Diese Freistellung gilt auch für den Fall, dass der Dritte Ansprüche erhebt, wenn der Kunde die hinzugekauften Leistungen über den mit der Agentur vereinbarten Nutzungsumfang hinaus verwendet.

Nutzungsrechte an Leistungen, welche bei Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Regelung mit dem Kunden bei der Agentur.

Die Verwendung von Arbeiten und Leistungen durch den Kunden, die im Rahmen einer Präsentation vorgestellt werden, setzt die vorherige Zustimmung der altamedinet voraus. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung von Ideen der altamedinet. Auch die Annahme eines Präsentationshonorars erteilt eine solche Zustimmung nicht.
Bei abgelehnten Werksgestaltungen, Ideen und Leistungen wie Konzepte, Skizzen, Illustrationen, Entwürfe und dergleichen sowie Fotos und Filmen bleibt altamedinet eine anderweitige Nutzung und Verwertung vorbehalten.

§ 10 Preise, Gebühren und Zahlungsweise

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und den Kosten für Verpackung, Versand, Versicherung und ggf. Reise- und Übernachtungskosten und Spesen, wenn das mit dem Auftraggeber vereinbart war.
Reisekosten werden, sofern nicht abweichend vereinbart, entweder nach den tatsächlich angefallenen Kosten für Bahnfahrten der 2. Klasse bzw. Flüge der Economy-Klasse (inkl. Gepäck/Mahlzeit) oder bei Fahrten per Pkw richtet sich der Wert nach den steuerlich absetzbaren Kilometerpauschalen. Grundlage ist die schnellste Strecke nach dem von der Agentur eingesetztem handelsüblichen Routenplaner. Im Nahbereich von 10 km fallen keine Reisekosten an. Ausgangspunkt der Anfahrt/Abfahrt ist, sofern nicht anders vereinbart, das Heimbüro des entsprechenden Mitarbeiters. Reisezeiten werden mit der Hälfte des Stundensatzes tarifiert.

Design- und Entwicklungsleistungen sind nach erbrachter Leistung zu zahlen. Teilrechnungen sind nach Absprache möglich. Die Vergütung für Webhosting ist jährlich im Voraus zu entrichten. Vergütungen für Wartungs- und Betreuungsverträge werden monatlich abgerechnet. Alle Vergütungen werden mit Zugang der Rechnung fällig. Für den Kunden gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung.

Für Arbeiten, die auf Anweisung des Auftraggebers außerhalb der Kernarbeitszeit (Montag bis Freitag 9:00 – 19:00 Uhr) beauftragt werden, kann altamedinet die anfallenden Stunden mit einem Faktor von 150% abrechnen. Dies gilt auch für Arbeiten deren Umsetzung innerhalb von 24 h gefordert ist (Expresszuschlag).

altamedinet ist berechtigt, Rechnungen auf elektronischem Wege zu übermitteln, sofern diese den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Kündigt der Auftraggeber den vereinbarten Vertrag vorzeitig, ist er dazu verpflichtet die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Der Auftragnehmer muss sich lediglich die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf Zahlung der ursprünglich kalkulierten Gewinnmarge.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, bzw. ist das Kundenkonto nicht gedeckt, ist die altamedinet berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz per anno zu fordern.

Eventuelle Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit werden dem Vertragspartner unverzüglich mitgeteilt und bedürfen der Schriftform.

Widerspruch gegen die Abrechnung der altamedinet muss innerhalb einer Frist von einem Monat und in schriftlicher Form erfolgen. Geht der altamedinet innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung beim Kunden kein Widerspruch zu, so gilt die Rechnung als vom Kunden anerkannt.

Auch wenn der Zugang zu Inhalten und Daten im Internet nicht möglich ist, ist der Kunde unter folgenden Umständen zur Zahlung verpflichtet:

  1. Dem Unternehmen auszuhändigende Unterlagen zur Erstellung der Inhalte sind nicht innerhalb der vereinbarten Fristen gestellt worden oder der Kunde oder einer seiner Erfüllungsgehilfen hat die Zustellung dieser Unterlagen durch Taten oder Unterlassungen jeglicher Art behindert oder verzögert.
  2. Der Kunde ist mit der Zahlung im Verzug.
  3. Es besteht ein berechtigter Grund zum Verdacht, dass die Inhalte Rechte Dritter verletzen.
  4. Die Inhalte stehen im Gegensatz zu den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung

Betreuungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich danach jährlich. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsablauf.

Werden Domains auf den Namen des Kunden reserviert und wird die Vertragslaufzeit nicht explizit im Vertrag geregelt, so beträgt die vereinbarte Vertragslaufzeit 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, solange der Kunde nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Es gilt auch hier eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsablauf.

Jede Partei kann Verträge, welchen diese AGB zugrunde liegen, aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn eine oder mehrere Vereinbarungen durch die jeweils andere Vertragspartei nicht eingehalten wurden und nach einer schriftlichen Aufforderung zur Besserung, diese schuldhaft nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt ist.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

  • die Agentur einen ausdrücklich vereinbarten Fertigstellungtermin nicht einhält und eine vom Auftraggeber angesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, es sei denn die Agentur hat die Verzögerung nicht zu vertreten;
  • eine der Vertragsparteien ihre Pflichten aus diesem Vertrag oder jeweiligem Auftrag in grober Weise verletzt;
  • über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

§ 12 Eigenwerbung

altamedinet ist berechtigt, die von ihr erbrachten Leistungen im Wege der Eigenwerbung in branchenüblicher Art angemessen zu verwenden.

Sie kann im Impressum von Websites und sonstigen Onlinepräsenzen auf ihre Urheberschaft hinweisen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung der Agentur zu entfernen.

§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitwirkenden und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistungen haben, zu absoluter Vertraulichkeit gegenüber nicht beteiligten Dritten.

Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Auftraggeber als solche zu kennzeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Vertragspartei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.

Hinsichtlich datenschutzrelevanter Auftragsverarbeitung weist die Agentur ausdrücklich darauf hin, dass für vom Kunden für seine Kommunikationsmaßnahmen (bspw. Mailings) zur Verfügung gestellten, personenbezogenen Daten Dritter keine Haftung übernommen werden kann. Die DSGVO-konforme, ordnungsgemäße Erfassung, Vorhaltung und Löschung dieser Daten liegt in der Verantwortung des Kunden und wird seitens der Agentur als gegeben vorausgesetzt.

§ 14 Streitigkeiten, Gerichtsstand, Erfüllungsort und Schlussbestimmungen

Auf sämtliche Verträge mit der Agentur ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Sitz der Agentur, wobei die Agentur berechtigt, jedoch nicht verpflichtet ist, den Kunden auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen.
Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die in ihrem Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

Sämtliche Änderungen eines mit der Agentur geschlossenen Vertrages – wie auch die Eingehung des Vertrages – bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.