AltaMediNet GmbH - Deutschlands erste Fachagentur für Komplementärmedizin

Krebstherapie und Marketing - eine heiße Kiste!?

Thema

Ein Therapeut darf nach Heilmittel-Werbe-Gesetz nicht damit werben, dass er Krebs behandelt oder gar heilt.
Welche Möglichkeiten gibt es unter diesen Rahmenbedingungen, die Patienten auf sich aufmerksam zu machen, was muss ich dabei juristisch beachten?
Die Marketingexpertin Dr. Anke Schmietainski und die Rechtsanwältin Dr. Anette Oberhauser stellen gangbare Möglichkeiten vor und zeigen auf, was Sie besser nicht versuchen sollten.

Der Vortrag fand statt im Rahmen des ZAEN-Kongresses am 30.09.10.

CD-Mitschnitt bestellen (12 Euro)
Handout bestellen (gratis)

Ihre Praxis aus Patientensicht

Marketing & Web

NEWSLETTER

 

Sie sind bereits bei Neuigkeiten "Praxis im Dialog" registriert. Möchten Sie Ihr Abonnement ändern oder kündigen? Klicken Sie hier!